Johanna Onischke Rechtsanwältin

GUTACHTEN

Häufig ist es ratsam, zunächst ein schriftliches anwaltliches Rechtsgutachten einzuholen, bevor weitreichende Entscheidungen getroffen werden. Im Gutachten beurteile ich die Rechtslage meist anhand von Anspruchsgrundlagen. Hierzu erörtere ich punktuell im Zusammenhang mit der jeweils streitigen Tatbestandsvoraussetzung die Darlegungslast, Beweislast und Beweisprognose.

Die Zulässigkeitsvoraussetzungen der in Betracht kommenden Angriffsmittel sowie die Zuständigkeit des anzurufenden Gerichts werden ausgeführt. Auch (prozess-)taktische Erwägungen können anzustellen sein und ich erläutere die Vorgehensweise zur optimalen Wahrnehmung der Mandanten-Interessen.