DER WETTBEWERB UM DIE BESTE LEISTUNG
Als Unternehmer sind Sie grundsätzlich frei in der Art und der Form Ihrer wirtschaftlichen Betätigung. Ihre Freiheit endet jedoch dort, wo Sie die Rechte anderer berühren – also bei den Rechten Ihrer Kunden und den Rechten Ihrer Mitbewerber.
Jeder Kunde hat das Recht auf eine freie Entscheidung, die nicht durch Täuschung oder durch Zwang beeinflusst werden darf. Da zudem Ihre Mitbewerber ebenfalls die Freiheit der gewerblichen Betätigung geniessen, dürfen Sie Ihre Konkurrenten nicht daran hindern, um Kunden zu werben. Deshalb ist der Wettbewerb gegeneinander unzulässig. Zulässig ist allein der Wettbewerb nebeneinander um die Gunst der Kunden. Da diesen das Recht der freien Entscheidung zusteht, bleibt das einzige zulässige Werkzeug im Wettbewerb Ihre Leistung. Und genau hierin liegt der Leitgedanke des Wettbewerbsrechts: Gesichert werden soll der freie unbeeinträchtigte Wettbewerb um die beste Leistung.
Mein Leistungsspektrum für Sie im Wettbewerbsrecht umfasst insbesondere die wettbewerbsrechtliche Beratung, die Prüfung der Zulässigkeit von Werbemaßnahmen, die außergerichtliche und die gerichtliche Durchsetzung Ihrer eigenen und die Abwehr fremder wettbewerbsrechtlicher Ansprüche.