Johanna Onischke Rechtsanwältin

PRESSERECHT - SPAGAT ZWISCHEN PRESSEFREIHEIT UND GEGENSÄTZLICHEN INTERESSEN

Mein besonderes persönliches Interesse gilt seit Jahren dem Presserecht. Freie und möglichst viele unterschiedliche Medien, die den Dingen auf den Grund gehen („Rerum cognoscere causas“) und die ihre Wächterrolle durch kritische, fundierte und relevante Berichterstattung wahrnehmen, sind Ausdruck einer pluralistischen Gesellschaft und maßgeblich für eine transparente öffentliche Verwaltung.  

Nicht jeder Betroffene schätzt es allerdings, wenn den Dingen derart auf den Grund gegangen wird. So streitet beispielsweise ein Unternehmer dafür, sein Geschäft unbehelligt von journalistischen Nachfragen leiten zu können. Viele staatliche Stellen erteilen die von den Medien gewünschten und benötigten Auskünfte; andere halten sie - mal aus zulässigen Gründen, mal ohne - zurück. Und nicht jedes Medium bewertet die genaue Recherche einer Information, ihre gewissenhafte Überprüfung und ihre sachverständige Einordnung höher als die Aktualität oder die Exklusivität ihrer Veröffentlichung. Durch schlechte oder falsche Berichterstattung werden sogenannte „Medienopfer“ geschaffen, die dann ein Krisenmanagement benötigen und Ansprüche gegen die Medien geltend machen wollen.

Den Ausgleich zwischen diesen vielfältigen gegensätzlichen Interessen sucht - und findet - das Presserecht. Ob als Journalist oder als „Medienopfer“, ob als Pressevertreter oder als Pressesprecher - nutzen Sie meine presserechtliche Beratung und meine langjährige Erfahrung bei der Durchsetzung Ihrer eigenen oder bei der Abwehr fremder presserechtlicher Ansprüche.